1. Vertrag
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit uns geschlossenen
Verträge. Andere Geschäftsbedingungen können nur aufgrund unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung vereinbart werden.
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftl. bestätigt
sind; spätestens wenn die Lieferung erfolgt ist. Bei mündlicher Auftragserteilung
gehen Unklarheiten zu Lasten des Bestellers.
Besteller, die im Namen und/oder für Rechnung Dritter Aufträge erteilen,
haften neben dem Dritten als Auftraggeber.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder die Vertragsaufhebung bedürfen
der schriftlichen Bestätigung. Die Verkaufsangestellten sind nicht befugt,
mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den
schriftlichen Vertrag hinausgehen.
2. Preise
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich
geltenden Höhe gesondert berechnet.
Es gelten die Preise gemäß gültiger Preisliste am Tag des Einganges der Bestellung.
Die anfallenden Versandspesen (Bundesbahn, Spediteur, UPS etc.) hat der Auftraggeber gesondert zu zahlen.
3. Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Nachnahme oder durch Rechnung. Der Rechnungsbetrag
ist acht Tage nach dem Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden Verzugszinsen in Höhe von 4 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sowohl dem
Besteller als auch uns bleibt es nachgelassen einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Die Zahlungen des Bestellers sind unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge fällig. Die
Aufrechnung oder das Recht zur Einbehaltung von Zahlungen kann nur mit unbestrittenen,
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt werden.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch
den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Erlischt unser Eigentumsvorbehalt, weil der Besteller die gelieferte Ware weiterverkauft,
verarbeitet oder mit anderen Waren verbindet, so unterliegt das neu geschaffene Produkt
unserem Eigentumsvorbehalt. Im Fall der Veräußerung werden vom Besteller die Rechte der
daraus entstehenden Forderung an uns abgetreten. Auf Anforderung erklären wir die Freigabe,
soweit unsere Forderung zzgl. 25 % abgesichert ist.
5. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Technische
Änderungen an Geräten, Materialien, Software und sonstigen Leistungen in der Zeit
zwischen Bestellung und Lieferung bleiben vorbehalten.
6. Gefahrübergang
Mit Aufgabe der Ware zum Versand an den Besteller geht die Gefahr für Verlust und
Beschädigung auf diesen über. Ist die zu liefernde Ware versandtbereit und verzögert
sich die Versendung oder die Annahmne durch den Besteller aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandtbereitschaft an den
Besteller über. Damit geht auch die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den Kaufpreis
zahlen zu müssen, auf den Besteller über.
7. Lieferung
Voraussetzung für den vereinbarten Liefertermin ist die richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung. Kommt es zu einem Lieferverzug so kann der Besteller vom Vertrag
zurücktreten, wenn er zuvor durch einen eingeschriebenen Brief eine Nachfrist zur
Lieferung von mindestens drei Wochen gesetzt hat. Der Rücktritt vom Vertrag hat ebenfalls
durch Einschreiben zu erfolgen.
Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers bzw. Vorlieferanten,
so können die Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der Liefertermin um zwei
Monate überschritten ist.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, ungünstiger Witterungsverhältnisse,
behördlicher Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc.) verlängert sich
die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch diese Umstände die vereinbarte
Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Werden wir von der Lieferverpflichtung wegen der Verlängerung der Lieferzeit frei
oder wird der Rücktritt vom Vertrag wegen der Lieferverzögerung erklärt, so kann
der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, wenn er von uns
entsprechend benachrichtigt worden ist. Ansonsten gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 10.
8. Urheberrechte
Die dem Besteller gelieferten Computerprogramme, sowohl die von uns entwickelten,
wie Fremdprodukte, bleiben Eigentum des Herstellers. Mit der Zahlung des "Kaufpreises"
erlangt der Besteller nur die Lizenz und das Recht das Computerprogramm vertragsgemäß
zu nutzen. Die Nutzung des erworbenen Programms darf nur auf einem Computersystem des
Bestellers erfolgen. Außer zu Sicherungszwecken dürfen keine Kopien von Programmen
gefertigt werden, auch nicht zur Benutzung auf mehreren Computersysteme des Bestellers.
Die Weitergabe (Original oder Kopie) an Dritte (gegen Entgeld oder unentgeltlich) ist verboten.
Durch Öffnen der versiegelten Diskettenpackung werden die jeweiligen
Lizenzvereinbarung des Herstellers anerkannt. Die Rückgabe oder Tausch
in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
9. Mängelrügen, Gewährleistung
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf die vertragliche
Beschaffenheit zu untersuchen. Gewährleistungsansprüche wegen solcher
offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller die Rüge der offen zu
Tage tretenden Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich vornimmt.
Für die Fristberechnung ist der Zeitraum der Anlieferung und der Tag des
Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.
Bei Geschäften mit Kaufleuten wird ausdrücklich auf die Regelung der
§§377,378 HGB hingewiesen.
Die Prüfung der gerügten Mängel durch uns bedeutet keinen Verzicht auf die
Zurückweisung einer verspäteten Rüge.
Der Besteller verliert seinen Gewährleistungsanspruch, wenn Betriebs- und
Wartungs- anweisungen nicht befolgt, Änderungen an den gelieferten Waren
vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich von uns zunächst nur
Nachbesserung verlangen. Wir sind berechtigt statt der Nachbesserung eine
Ersatzlieferung vorzunehmen.
Voraussetzung für die von uns zu erbringenden Gewährleistung ist die
Übersendung der ordnungsgemäß (nach Möglichkeit original) verpackten
schadhaften Ware mit einer ausführlichen Fehlerbeschreibung. Nach unser
Wahl kann die Gewährleistung auch durch Service-Techniker am Lieferort
durchgeführt werden. Sollen die Gewährleistungsarbeiten nach Verlangen des
Bestellers nicht am Lieferort durchgeführt werden, so kann diesem Verlangen
entsprochen werden, wenn die hierdurch entstehenden Kosten (Zeitaufwand,
Fahrtkosten etc.) vom Besteller gezahlt werden.
Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung
des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener
Frist erbracht wird, fehlschlägt oder wir die Ersatzlieferung verweigern
oder nicht in angemessener Frist erbringen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch
steht dem Besteller nur im Rahmen der Ziffer 10 zu.
Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Übergabe der Ware.
10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung
sind für den Fall der leichten Fahrlässigkeit auf die Höhe des Gesamtbetrages des
abgeschlossenen Vertrages beschränkt.
Ist der Besteller Kaufmann, so wird unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit
auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Waren unsere Vorlieferanten, die von
uns verarbeitet wurden. Wir sind bereit evtl. Gewährleistungsansprüche an
den Besteller abzutreten.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an aufgezeichneten Datenbeständen des Bestellers.
Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine vollständige Fehlerfreiheit von Computerprogrammen
nicht zugesichert werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die vom Besteller getroffene
Auswahl von Progammen seinen Anforderungen entspricht und die Programme zusammenarbeiten.
Von uns für den Besteller hergestellte Programme müssen vor dem endgültigen Einsatz ausführlich
vom Besteller getestet werden.
11. Schadenersatz
Für den Fall, daß der Besteller vom Vertrag zurücktritt, die Abnahme verweigert,
ausdrücklich erklärt nicht abnehmen zu wollen, auf unser Lieferangebot stillschweigt
oder mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist, so sind wir nach
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir 25 % des Verkaufspreises ohne Abzug fordern. 100 %
des Verkaufspreises können wir fordern, wenn sich die bestellte Ware (auch bei unserem
Vorlieferanten) bereits in der Fertigung befindet und es sich um Sonderanfertigungen handelt.
Der Besteller hat die Möglichkeit nachzuweisen, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in
Höhe der Pauschale entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten bei Nachweis auch einen höheren
Schaden zu fordern.
12. Datenspeicherung
Soweit es geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG)
zulässig ist, werden die Daten des Bestellers EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
13. Gerichtsstand etc.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann
oder juristische Person ist Hamburg.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Anwendung
des internationalen Kaufrechtsgesetzes ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Teile der Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit.